Große Hoffnungen waren auf das Urteil des Landessozialgerichtes
Celle am 23.02.00 gerichtet. Entsprechend groß war auch
die Freude, als das Urteil der Klägerin Recht gab und eine
Zahlungspflicht der Krankenkassen für die Mikroinjektion
als gegeben ansah.
Enttäuscht wurden die Erwartungen allerdings dadurch,
dass die Revision zugelassen wurde, so dass das Verfahren erneut
nun beim Bundessozialgericht anhängig ist.
Dies wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2001 entschieden.
Bis dahin wird möglicherweise auch die deutsche ICSI-Studie
abgeschlossen sein, so dass prospektiv ermittelte Daten vorliegen
im Vergleich von ICSI-Kindern zu "im Bett gezeugten Kindern".
Insider sehen zur Zeit kaum Möglichkeiten, Druckmittel
auf die Politik auszuüben.
IVF / ICSI aktuelle Urteile
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gewährte am
25. Mai 2000 dem Kläger die Behandlung einer ausgeprägten
männlichen Sterilität durch eine ICSI-Behandlung.
Eine zusätzlich gewünschte Kostenübernahme für
eine Kryokonservierung lehnte das Gericht ab. Auch in diesem
Verfahren wurde eine Revision zugelassen.
Über aktuelle Urteile ist der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer
Zentren Deutschlands e.V. (www.repromed.de)
auf dem aktuellen Stand.
Der BRZD sollte auf jeden Fall konsultiert werden, wenn
Widersprüche gegen ablehnende Kostenübernahmebescheide
der Krankenkassen formuliert und weiter verfolgt werden sollen.
Fortpflanzungsmedizingesetz Eizellspende
und Übertragung von > 3 Embryonen
Im kommenden Jahr soll das veraltete Embryonenschutzgesetz
durch ein neues, umfassenderes Fortpflanzungsmedizingesetz abgelöst
werden. Die Empfehlungen deutscher Fortpflanzungsmediziner beinhalten
u.a. die Ermöglichung der Eizellspende, wie sie in anderen
europäischen Ländern längst praktiziert wird
und die Abkehr von der rigiden Beschränkung auf 3 Embryonen,
vor allem bei Patientinnen, die älter als 40 Jahre sind.
Hierzu erschien in der Zeitschrift "Der Frauenarzt"
im 41. Jahrgang August 2000 eine Übersichtsarbeit, die
Probleme und Möglichkeiten dieser reproduktionsmedizinischen
Techniken darstellt.
Für weitere Informationen: info@kinderwunsch-hh.de.
Projekt "Heidelberger Kinderwunsch-Sprechstunde"
Nach sechsjähriger Dauer wird das Projekt "Heidelberger
Kinderwunsch-Sprechstunde" - Psychologische Beratung bei
unerfülltem Kinderwunsch - in diesem Jahr abgeschlossen.
Neben wissenschaftlichen Veröffentlichungen soll zum Jahresende
auch ein Patientenratgeber zu den seelischen Aspekten ungewollter
Kinderlosigkeit erscheinen. Dieser Ratgeber soll Paaren mit
unerfülltem Kinderwunsch bei der Bewältigung der im
Verlauf einer Kinderwunsch-Behandlung möglicherweise auftretenden
seelischen Krisen helfen. Dazu möchten wir alle Paare um
Mithilfe bitten:
-
Was sollte Ihrer persönlichen Erfahrung nach unbedingt
in diesen Ratgeber aufgenommen werden?
-
Welche Ratschläge zur Bewältigung ungewollter
Kinderlosigkeit können Sie anderen Paaren in dieser
Situation geben?
Sie können uns Stichpunkte, Tipps, Wünsche, Erfahrungsberichte
etc. mitteilen, vom Umfang her nicht begrenzt und natürlich
anonym. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre e-mail
dazu bis Anfang Juni 2000 senden würden (oder auch per
Briefpost). Im Internet ist diese Anfrage unter
http://Startseite.t-online.de/Startseite/t.wischmann/rgtipps.htm
online zu beantworten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen
unter Tel: 06221/568142 gerne zur Verfügung. Mit dieser
Anfrage sind selbstverständlich keine finanziellen Interessen
oder Werbeabsichten verknüpft, da (wie erwähnt) das
Projekt dieses Jahr enden wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich
gerne zur Verfügung!
Mit herzlichem Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen
Grüßen
Dr. Tewes Wischmann, Dipl.-Psych., Dipl.-Psych. Heike
Stammer
Projekt "Heidelberger Kinderwunsch-Sprechstunde"
Tel.: 06221/568142
Fax: 06221/565303
e-Mail: Tewes_Wischmann@med.uni-heidelberg.de
bzw. mailto:Heike_Stammer@med.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.med.uni-heidelberg.de/psycho/medpsych/hdkw.htm
Abt. fuer Medizinische Psychologie
Psychosomatische Klinik
Universitaetsklinikum Heidelberg
Bergheimer Strasse 20
D-69115 Heidelberg