Kosten der Kinderwunschbehandlung

Die Kinderwunschbehandlung wird von den Krankenkassen nach §27a Abs.1 SGB V erstattet, wenn:

  • die durchgeführten Maßnahmen nach ärztlicher Auffassung erforderlich sind

  • nach ärztlicher Auffassung das Behandlungsziel einer Schwangerschaft durch die durchgeführten Maßnahmen erreicht wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme zwischen viermal (IVF) und achtmal (Insemination) ohne Erfolg durchgeführt wurde

  • das behandelte Paar verheiratet ist

  • ausschließlich Eizellen und Samenzellen der Ehegatten verwandt wurden

Für manche Leistung gibt es unterschiedliche Regelungen. So bezahlen die Krankenkassen nicht zwangsläufig die Mikroinjektion. Diese Kosten laufen sich in unseren Referenzzentren auf ca. € 1175,--.

Eine sehr hilfreiche Übersicht zur Frage der Kostentragung der privaten und gesetzlichen Kassen bei den verschiedenen Konstellationen von Versicherungsstatus, Zeugungsfähigkeit und Ehestand wurde vom Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) veröffentlicht.
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