Symposium
Fortpflanzungsmedizin in Deutschland
24. - 26. Mai 2000 in Berlin
Vom 24. bis 26. Mai 2000 fand in Berlin eine Diskussionsveranstaltung
des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung
eines Fortpflanzungsmedizingesetzes statt.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer gab in Ihrer Eröffnungsrede
zu bedenken, je mehr man sich von der Zufalls-Entstehung des
Menschen entferne, desto mehr wachse die Gefahr der Manipulation.
Außerdem könne es zu einer schleichenden Abwertung
von Krankheiten und Behinderung kommen. Sie bat um eine sachliche
Diskussion und meinte, einen repräsentativen Querschnitt
an Rednern aus den Bereichen Wissenschaft und Praxis, Forschung,
Ethik, Rechts- und Sozialwissenschaften eingeladen zu haben.
Sieben Leitfragen bildeten die Diskussionsgrundlagen der Auseinandersetzungen.
- Welchen Status hat ein Embryo in vitro?
- Wie verändern sich durch die Methoden der medizinisch
unterstützten Fortpflanzung das Bild von Elterschaft
und die Rolle der Frau in der Gesellschaft und welche Aufgabe
kommt dabei der Beratung der Betroffenen zu?
- Wo sollen die Grenzen für den Einsatz von Keimzellspenden
liegen?
- Welche Voraussetzungen und Grenzen sollen außerhalb
der Ehe für eine Elternschaft aufgrund medizinisch unterstützter
Fortpflanzunggelten?
- Soll eine Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden
dürfen?
- Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen für
die Gewinnung und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen?
- Welche Anforderungen an Sicherheits- und Qualitätsstandards,
Dokumentation und Patientenaufklärung sollen für
die Verfahren der medizinisch unterstützen Fortpflanzung
gesetzlich vorgeschrieben werden und was soll für die
Einführung neuartiger Verfahren gelten?
Zu den Leitfragen hielten jeweils aus den verschiedenen Bereichen
Referenten Vorträge, daran schlossen sich jeweils eine
Podiumsdiskussion sowie anschließend eine Plenumsdiskussion
an.
Die Diskussionen waren wohl grundsätzlich aus den verschiedenen
Blickwinkeln heraus meist sachlich, jedoch war die Veranstaltung
meiner Meinung nach nicht repräsentativ. Ich hatte das
Gefühl, daß zuwenige Ärzte zuwenig Positives
zur Reproduktionsmedizin berichteten und sich an den Plenumsdiskussionen
nicht genügend beteiligten, zumal auch nur sehr wenig Betroffene
vor Ort waren. Von ungewollter Kinderlosigkeit Betroffene wurden,
wie Frau Fischer sich gegenüber Vertretern von Wunschkind
e.V. und H.I.K. e.V. äußerte, bewußt nicht
eingeladen, "damit sich keiner gegenseitig die Köpfe
einschlägt". D.h. es wurden ganz bewußt keine
von ungewollter Kinderlosigkeit Betroffenen eingeladen, so daß
diese gar nicht erst die Gelegenheit bekommen konnten, ihren
Standpunkt zu äußern und ihre eigene Betroffenheit
zu schildern. Andererseits waren etliche behinderte Menschen
anwesend, die auch häufig das Wort hatten. Wir wenigen
Betroffenen hatten kaum die Möglichkeit, unsere Situation
darzulegen.
Bei diesem geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz geht es unter
anderem um die Frage, welchen Schutz der im reproduktions-medizinischen
Labor gezeugte Embryo genießen wird, bzw. ab wann dem
Embryo der volle Schutz der Menschenwürde zusteht. Hierüber
entfachte wohl die heißeste Diskussion. Hier scheint es
erst einmal einer grundsätzlichen Definition zu bedürfen,
ab wann der Mensch eigentlich Mensch ist, etwa ab dem Zeitpunkt
der Befruchtung, ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung der beiden
Zellkerne, oder ab dem Zeitpunkt, an dem die einzelnen Zellen
nicht mehr 100 %ig identisch sind (Man spricht hier vontotipotenten
bzw. pluripotenten Zellen). Etwa bis zu dem 8-Zell-Stadium kann
eine einzelne Zelle entnommen werden, ohne dass dies irgendwelche
Folgen oder Schäden hinterlässt. Sie wird 1:1 ersetzt.
Jede Zelle hat in diesem Stadium noch jede Information gleichermassen
gespeichert.
Besonders umstritten ist vor allem auch die Frage nach einem
zulässigen Einsatz der Präimplantationsdiagnostik
(PID). Bei diesem Verfahren können Embryonen vor dem Transfer
in die Gebärmutterhöhle auf genetische Erbschäden,
wie z.B. bei der Mukoviszidose oder Muskeldystrophie Duchenne,
hin untersucht werden. Hierbei wird nur eine einzelne Zelle
in einem Stadium entnommen, in dem noch alle Zellen hundertprozentig
gleich sind. Ergibt die Untersuchung, dass der Embryo eine genetische
Störung aufweist, müßte dieser nicht transferiert
werden. Eventuell ist ein weiterer Embryo vorhanden, bei dem
diese Störung nicht vorliegt und dieser Embryo kann übertragen
werden.
Die Bundesärztekammer hat einen Diskussionsentwurf vorgelegt,
nach dem die PID - wie in anderen europäischen Ländern
- in engen Grenzen eine Zulassung erfahren soll.
Die PID ist in Deutschland, Portugal, Österreich und der
Schweiz unzulässig, zulässig ist sie dagegen bereits
in vielen europäischen Ländern wie Großbritannien,
Dänemark, Norwegen, Schweden, Italien, Spanien, Frankreich,
Belgien, Niederlande sowie Griechenland.
Kritiker hingegen warnten vor einer Selektion und erinnerten
an eine moderne Variante der Nazi-Eugenik.
Die Fortpflanzungsmediziner verwiesen bei ihren Argumenten
vor allem auf die Widersprüche in der derzeitigen Rechtsauffassung:
Ein befruchtetes Ei in der Petrischale genieße schon heute
mehr Schutz als ein Baby im Mutterleib. So dürfen Untersuchungen
auf schwere gesundheitliche Schäden im Embryonalstadium
nicht durchgeführt werden, andererseits wird jedoch akzeptiert,
daß diese Embryonen später dann doch als Föten
mit Hilfe der Pränataldiagnostik (wie z.B. Fruchtwasseruntersuchung)
getestet und abgetrieben werden können.
Darüber hinaus erscheint eine Verwendung embryonaler Stammzellen
aus abgetriebenen Föten ebenfalls keine Mehrheit zu finden.
Obwohl Forscher hoffen, daß Krankheiten wie etwa Parkinson
und Multiple Sklerose mit Hilfe dieser Zellen vielleicht eines
Tages heilbar wären, steht der Schutz des menschlichen
L ebens, auch den abgetriebenen, höher als die moralische
Zwecksetzung und eintherapeutischer Heilauftrag. Die Tatsache,
daß es jedoch Forschern erlaubt ist, diese Zellen im Ausland
einzukaufen, findet in der Kurzformel Ausdruck:Das Ausland liefert
die Forschung, Deutschland die Ethik.
Da man grundsätzlich sagen kann, daß ein Embryo
in vitro weitaus mehr geschützt wird als in vivo, dürfte
es eigentlich keine abtötenden Konzeptiva geben (z.B. Spirale
o.ä.) und der § 218 müßte ebenfalls neu
überdacht werden. Dies wurde jedoch damit abgetan, daß
es diese Dinge/dieses Gesetz ja bereits gibt und man daran nicht
rütteln sollte bzw. dies auch nicht das Thema der Diskussion
sei.
Auch Frau Fischer weiß, daß Heil und Unheil der
Biomedizin sehr eng beieinander liegen. Sie möchte in keinem
Fall eine neue Diskussion über § 218 beginnen und
sieht sich in einer Argumentationsfalle und hofft, dieser durch
einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf entrinnen
zu können.
Allerdings hat sich Ministerin Fischer dafür ausgesprochen,
auch nicht verheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren die
künstliche Befruchtung zu ermöglichen.
Es gab Einwände gegen die PID, wie z.B. den Ausspruch
einer Gynäkologin, die meinte, daß, wenn die PID
erst in Deutschland zulässig sei, in Zukunft viele Frauen
diese durchführen lassen würden, damit sie gesunde
Kinder nach ihren Wünschen bekommen. Dabei wissen wir doch
mit Sicherheit alle, daß keine Frau sich freiwillig völlig
gesund einer IVF-Therapie unterziehen würde, nur um in
den - fragwürdigen - "Genuß" einer PID
zu kommen. Die Sichtweise der Öffentlichkeit scheint eine
ganz andere zu sein als die der betroffenen Paare. Bei der PID
geht es doch darum, Leid gar nicht erst entstehen zu lassen,
den Frauen keine Schwangerschaft auf Probe zuzumuten. Es geht
nur um ca. 100 bis 150 von einer schweren Erbkrankheit betroffenen
Paare jährlich, denen somit eine Schwangerschaft auf Probe
erspart bleiben könnte, wenn bei ihren Embryonen eine PID
angewandt werden könnte.
Wir betroffenen Paare wünschen uns doch einfach nur ein
Kind, natürlich soll es möglichst gesund sein, das
wünscht sich doch aber mit Sicherheit jedes werdende Elternpaar,
ungewollt Kinderlose nicht mehr und nicht weniger. Aber wir
unterziehen uns ja nicht diesen Prozeduren der assistierten
Reproduktion, damit wir ganz sicher sind, daß es auch
gesund sein wird. Ich denke, im Gegenteil, wenn wir, die wir
uns so sehr ein Kind wünschen, wüßten, das Kind
hätte einen kleinen "Defekt" würden wir
evtl. sogar weniger leicht fertig nein zu dem Kind sagen als
"normale" Eltern.
Dieser ganz archaische Wunsch nach einem Kind scheint jedoch
für die meisten Nichtbetroffenen nicht nachvollziehbar
("Warum adoptieren die denn nicht einfach ein Kind?"
- Wenn das immer so einfach wäre, hätten, glaube ich,
bereits recht viele Betroffene mindestens ein Adoptivkind).
Auch scheint noch immer in den Köpfen der breiten Masse
herumzuspuken, daß die Reproduktionsmedizin etwas "Komisches,
nicht ganz Kosheres" ist, daß irgendwo in den Labors
Embryonen, Ei- und Samenzellen so herumliegen,daß man
sich einfach ein Kind aus dem Labor holen kann usw.
PD Dr. phil. Kathrin Braun, Seminar für Politikwissenschaft
der Georg-August-Universität Göttingen: "Alle
Techniken der Menschenproduktion, wie Präimplantationsdiagnostik
(PID), Klonieren und Keimbahnmanipulation widersprechen dem
Prinzip der Menschenwürde, denn mit ihnen wird die Selbstzweckhaftigkeit
der zukünftigen Menschen verletzt. Die Kinder, die nach
PID, Klonierenoder Keimbahnmanipulation geboren werden, existieren
nur, weil ihre Merkmalstruktur der Zwecksetzung anderer entspricht.
PID ist de facto Eugenik, unabhängig von den Absichten
oder Einstellungen derjenigen, die sie praktizieren. Die Grenzen
zwischen 'negativer' und 'positiver' Eugenik sind nicht genau
zu bestimmen".
Kontrovers ist auch die Diskussion über Samenspenden,
die in Deutschland erlaubt sind, und Eizellspenden, die in Deutschland
nicht erlaubt sind. Befürworter weisen auf die Reform des
Kindschaftsrechts 1997 hin, seither sind keine Anzweifelungen
der Mutterschaft mehr möglich, da festgelegt wurde, dass,
wer das Kind zur Welt gebracht hat, als Mutter gilt. Es wird
auch auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
von Mann und Frau hingewiesen. Der wesentliche Unterschied liegt
ja nur darin, dass Frauen im Gegensatz zu Männern nicht
ohne ärztliche Hilfe ihre Gameten gewinnen können.
Allerdings ist die Eizellgewinnung mit höheren Risiken
verbunden als die Samengewinnung.
Es sprachen sich jedoch einige für die Zulassung der Eizellspende
aus, um einen Tourismus ins Ausland zu vermeiden. Auch bekämen
die dadurch entstandenen Kinder in der BRD evtl. Probleme (weil
hier verboten). Ebenso solle man die Patienten in Deutschland
nicht vom medizinischen Fortschritt abkoppeln und eine reproduktionsmedizinische
Forschung zu gewährleisten, die die Krankenversorgung in
Deutschland nicht zum Trittbrettfahrer des im Ausland erzielten
Fortschritts werden läßt.
Andere hingegen äußerten, dass es zur sogenannten
gespaltenen Mutterschaft kommen könne, wenn die Frau, von
der die Eizelle stammt und diejenige, die das Kind bekommt,
nicht identisch ist. Dadurch könne evtl. die Entwicklung
des Kindes, sowohl die körperliche als auch die seelische,
besonders im Hinblick auf die Identitätsbildung, negativ
beeinflußt werden.
Jens Reich vom Berliner Max-Delbrück-Centrum für
Molekulare Medizin, Berlin wies in seinem Vortrag darauf hin,
dass die Grenzen der forschenden Biomedizin politisch und gesellschaftlich
gesetzt werden müssten, und nicht etwa, dass sich die forschende
Biomedizin sich selbst ihre Grenzen setzen könne.
Aus dem Publikum ergaben etliche Wortmeldungen, dass vor Einführung
eines Fortpflanzungsmedizingesetzes die öffentliche Debatte
fortzuführen sei, um eine breite gesellschaftspolitische
Basis für eine gesetzliche Veränderung zu schaffen.
Wir können nur hoffen, dass diese Verantwortung wirklich
wahrgenom men wird und weitere Debatten und Veranstaltungen
folgen werden, wie Ministerin Fischer in ihrer Schlußrede
anklingen ließ.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.dialog-gesundheit.de.
Hier kann man sich auch an den Diskussionen zum Thema beteiligen,
wozu ich nur raten kann. Denn ich denke, es sollten möglichst
viele "von uns" ihre Meinung und ihre Situation darlegen.
Ob es hilft, gegen so viele Negativstimmen anzukommen, ist noch
die Frage, jedoch macht es keinen Sinn, stumm abzuwarten, was
passiert.
Hoffen wir, dass das neue Fortpflanzungsmedizingesetz keine
Verschlechterungen bringt.
Karen Ringeling