H.I.K.-aktuell 01/00 - Sommer 2000

 

Symposium
Fortpflanzungsmedizin in Deutschland
24. - 26. Mai 2000 in Berlin

Vom 24. bis 26. Mai 2000 fand in Berlin eine Diskussionsveranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes statt.

Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer gab in Ihrer Eröffnungsrede zu bedenken, je mehr man sich von der Zufalls-Entstehung des Menschen entferne, desto mehr wachse die Gefahr der Manipulation. Außerdem könne es zu einer schleichenden Abwertung von Krankheiten und Behinderung kommen. Sie bat um eine sachliche Diskussion und meinte, einen repräsentativen Querschnitt an Rednern aus den Bereichen Wissenschaft und Praxis, Forschung, Ethik, Rechts- und Sozialwissenschaften eingeladen zu haben.

Sieben Leitfragen bildeten die Diskussionsgrundlagen der Auseinandersetzungen.

  1. Welchen Status hat ein Embryo in vitro?
  2. Wie verändern sich durch die Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung das Bild von Elterschaft und die Rolle der Frau in der Gesellschaft und welche Aufgabe kommt dabei der Beratung der Betroffenen zu?
  3. Wo sollen die Grenzen für den Einsatz von Keimzellspenden liegen?
  4. Welche Voraussetzungen und Grenzen sollen außerhalb der Ehe für eine Elternschaft aufgrund medizinisch unterstützter Fortpflanzunggelten?
  5. Soll eine Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden dürfen?
  6. Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen für die Gewinnung und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen?
  7. Welche Anforderungen an Sicherheits- und Qualitätsstandards, Dokumentation und Patientenaufklärung sollen für die Verfahren der medizinisch unterstützen Fortpflanzung gesetzlich vorgeschrieben werden und was soll für die Einführung neuartiger Verfahren gelten?

Zu den Leitfragen hielten jeweils aus den verschiedenen Bereichen Referenten Vorträge, daran schlossen sich jeweils eine Podiumsdiskussion sowie anschließend eine Plenumsdiskussion an.

Die Diskussionen waren wohl grundsätzlich aus den verschiedenen Blickwinkeln heraus meist sachlich, jedoch war die Veranstaltung meiner Meinung nach nicht repräsentativ. Ich hatte das Gefühl, daß zuwenige Ärzte zuwenig Positives zur Reproduktionsmedizin berichteten und sich an den Plenumsdiskussionen nicht genügend beteiligten, zumal auch nur sehr wenig Betroffene vor Ort waren. Von ungewollter Kinderlosigkeit Betroffene wurden, wie Frau Fischer sich gegenüber Vertretern von Wunschkind e.V. und H.I.K. e.V. äußerte, bewußt nicht eingeladen, "damit sich keiner gegenseitig die Köpfe einschlägt". D.h. es wurden ganz bewußt keine von ungewollter Kinderlosigkeit Betroffenen eingeladen, so daß diese gar nicht erst die Gelegenheit bekommen konnten, ihren Standpunkt zu äußern und ihre eigene Betroffenheit zu schildern. Andererseits waren etliche behinderte Menschen anwesend, die auch häufig das Wort hatten. Wir wenigen Betroffenen hatten kaum die Möglichkeit, unsere Situation darzulegen.

Bei diesem geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz geht es unter anderem um die Frage, welchen Schutz der im reproduktions-medizinischen Labor gezeugte Embryo genießen wird, bzw. ab wann dem Embryo der volle Schutz der Menschenwürde zusteht. Hierüber entfachte wohl die heißeste Diskussion. Hier scheint es erst einmal einer grundsätzlichen Definition zu bedürfen, ab wann der Mensch eigentlich Mensch ist, etwa ab dem Zeitpunkt der Befruchtung, ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung der beiden Zellkerne, oder ab dem Zeitpunkt, an dem die einzelnen Zellen nicht mehr 100 %ig identisch sind (Man spricht hier vontotipotenten bzw. pluripotenten Zellen). Etwa bis zu dem 8-Zell-Stadium kann eine einzelne Zelle entnommen werden, ohne dass dies irgendwelche Folgen oder Schäden hinterlässt. Sie wird 1:1 ersetzt. Jede Zelle hat in diesem Stadium noch jede Information gleichermassen gespeichert.

Besonders umstritten ist vor allem auch die Frage nach einem zulässigen Einsatz der Präimplantationsdiagnostik (PID). Bei diesem Verfahren können Embryonen vor dem Transfer in die Gebärmutterhöhle auf genetische Erbschäden, wie z.B. bei der Mukoviszidose oder Muskeldystrophie Duchenne, hin untersucht werden. Hierbei wird nur eine einzelne Zelle in einem Stadium entnommen, in dem noch alle Zellen hundertprozentig gleich sind. Ergibt die Untersuchung, dass der Embryo eine genetische Störung aufweist, müßte dieser nicht transferiert werden. Eventuell ist ein weiterer Embryo vorhanden, bei dem diese Störung nicht vorliegt und dieser Embryo kann übertragen werden.

Die Bundesärztekammer hat einen Diskussionsentwurf vorgelegt, nach dem die PID - wie in anderen europäischen Ländern - in engen Grenzen eine Zulassung erfahren soll.
Die PID ist in Deutschland, Portugal, Österreich und der Schweiz unzulässig, zulässig ist sie dagegen bereits in vielen europäischen Ländern wie Großbritannien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Italien, Spanien, Frankreich, Belgien, Niederlande sowie Griechenland.

Kritiker hingegen warnten vor einer Selektion und erinnerten an eine moderne Variante der Nazi-Eugenik.

Die Fortpflanzungsmediziner verwiesen bei ihren Argumenten vor allem auf die Widersprüche in der derzeitigen Rechtsauffassung: Ein befruchtetes Ei in der Petrischale genieße schon heute mehr Schutz als ein Baby im Mutterleib. So dürfen Untersuchungen auf schwere gesundheitliche Schäden im Embryonalstadium nicht durchgeführt werden, andererseits wird jedoch akzeptiert, daß diese Embryonen später dann doch als Föten mit Hilfe der Pränataldiagnostik (wie z.B. Fruchtwasseruntersuchung) getestet und abgetrieben werden können.

Darüber hinaus erscheint eine Verwendung embryonaler Stammzellen aus abgetriebenen Föten ebenfalls keine Mehrheit zu finden. Obwohl Forscher hoffen, daß Krankheiten wie etwa Parkinson und Multiple Sklerose mit Hilfe dieser Zellen vielleicht eines Tages heilbar wären, steht der Schutz des menschlichen L ebens, auch den abgetriebenen, höher als die moralische Zwecksetzung und eintherapeutischer Heilauftrag. Die Tatsache, daß es jedoch Forschern erlaubt ist, diese Zellen im Ausland einzukaufen, findet in der Kurzformel Ausdruck:Das Ausland liefert die Forschung, Deutschland die Ethik.

Da man grundsätzlich sagen kann, daß ein Embryo in vitro weitaus mehr geschützt wird als in vivo, dürfte es eigentlich keine abtötenden Konzeptiva geben (z.B. Spirale o.ä.) und der § 218 müßte ebenfalls neu überdacht werden. Dies wurde jedoch damit abgetan, daß es diese Dinge/dieses Gesetz ja bereits gibt und man daran nicht rütteln sollte bzw. dies auch nicht das Thema der Diskussion sei.
Auch Frau Fischer weiß, daß Heil und Unheil der Biomedizin sehr eng beieinander liegen. Sie möchte in keinem Fall eine neue Diskussion über § 218 beginnen und sieht sich in einer Argumentationsfalle und hofft, dieser durch einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf entrinnen zu können.

Allerdings hat sich Ministerin Fischer dafür ausgesprochen, auch nicht verheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren die künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Es gab Einwände gegen die PID, wie z.B. den Ausspruch einer Gynäkologin, die meinte, daß, wenn die PID erst in Deutschland zulässig sei, in Zukunft viele Frauen diese durchführen lassen würden, damit sie gesunde Kinder nach ihren Wünschen bekommen. Dabei wissen wir doch mit Sicherheit alle, daß keine Frau sich freiwillig völlig gesund einer IVF-Therapie unterziehen würde, nur um in den - fragwürdigen - "Genuß" einer PID zu kommen. Die Sichtweise der Öffentlichkeit scheint eine ganz andere zu sein als die der betroffenen Paare. Bei der PID geht es doch darum, Leid gar nicht erst entstehen zu lassen, den Frauen keine Schwangerschaft auf Probe zuzumuten. Es geht nur um ca. 100 bis 150 von einer schweren Erbkrankheit betroffenen Paare jährlich, denen somit eine Schwangerschaft auf Probe erspart bleiben könnte, wenn bei ihren Embryonen eine PID angewandt werden könnte.
Wir betroffenen Paare wünschen uns doch einfach nur ein Kind, natürlich soll es möglichst gesund sein, das wünscht sich doch aber mit Sicherheit jedes werdende Elternpaar, ungewollt Kinderlose nicht mehr und nicht weniger. Aber wir unterziehen uns ja nicht diesen Prozeduren der assistierten Reproduktion, damit wir ganz sicher sind, daß es auch gesund sein wird. Ich denke, im Gegenteil, wenn wir, die wir uns so sehr ein Kind wünschen, wüßten, das Kind hätte einen kleinen "Defekt" würden wir evtl. sogar weniger leicht fertig nein zu dem Kind sagen als "normale" Eltern.

Dieser ganz archaische Wunsch nach einem Kind scheint jedoch für die meisten Nichtbetroffenen nicht nachvollziehbar ("Warum adoptieren die denn nicht einfach ein Kind?" - Wenn das immer so einfach wäre, hätten, glaube ich, bereits recht viele Betroffene mindestens ein Adoptivkind).

Auch scheint noch immer in den Köpfen der breiten Masse herumzuspuken, daß die Reproduktionsmedizin etwas "Komisches, nicht ganz Kosheres" ist, daß irgendwo in den Labors Embryonen, Ei- und Samenzellen so herumliegen,daß man sich einfach ein Kind aus dem Labor holen kann usw.

PD Dr. phil. Kathrin Braun, Seminar für Politikwissenschaft der Georg-August-Universität Göttingen: "Alle Techniken der Menschenproduktion, wie Präimplantationsdiagnostik (PID), Klonieren und Keimbahnmanipulation widersprechen dem Prinzip der Menschenwürde, denn mit ihnen wird die Selbstzweckhaftigkeit der zukünftigen Menschen verletzt. Die Kinder, die nach PID, Klonierenoder Keimbahnmanipulation geboren werden, existieren nur, weil ihre Merkmalstruktur der Zwecksetzung anderer entspricht. PID ist de facto Eugenik, unabhängig von den Absichten oder Einstellungen derjenigen, die sie praktizieren. Die Grenzen zwischen 'negativer' und 'positiver' Eugenik sind nicht genau zu bestimmen".

Kontrovers ist auch die Diskussion über Samenspenden, die in Deutschland erlaubt sind, und Eizellspenden, die in Deutschland nicht erlaubt sind. Befürworter weisen auf die Reform des Kindschaftsrechts 1997 hin, seither sind keine Anzweifelungen der Mutterschaft mehr möglich, da festgelegt wurde, dass, wer das Kind zur Welt gebracht hat, als Mutter gilt. Es wird auch auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau hingewiesen. Der wesentliche Unterschied liegt ja nur darin, dass Frauen im Gegensatz zu Männern nicht ohne ärztliche Hilfe ihre Gameten gewinnen können. Allerdings ist die Eizellgewinnung mit höheren Risiken verbunden als die Samengewinnung.

Es sprachen sich jedoch einige für die Zulassung der Eizellspende aus, um einen Tourismus ins Ausland zu vermeiden. Auch bekämen die dadurch entstandenen Kinder in der BRD evtl. Probleme (weil hier verboten). Ebenso solle man die Patienten in Deutschland nicht vom medizinischen Fortschritt abkoppeln und eine reproduktionsmedizinische Forschung zu gewährleisten, die die Krankenversorgung in Deutschland nicht zum Trittbrettfahrer des im Ausland erzielten Fortschritts werden läßt.
Andere hingegen äußerten, dass es zur sogenannten gespaltenen Mutterschaft kommen könne, wenn die Frau, von der die Eizelle stammt und diejenige, die das Kind bekommt, nicht identisch ist. Dadurch könne evtl. die Entwicklung des Kindes, sowohl die körperliche als auch die seelische, besonders im Hinblick auf die Identitätsbildung, negativ beeinflußt werden.

Jens Reich vom Berliner Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin, Berlin wies in seinem Vortrag darauf hin, dass die Grenzen der forschenden Biomedizin politisch und gesellschaftlich gesetzt werden müssten, und nicht etwa, dass sich die forschende Biomedizin sich selbst ihre Grenzen setzen könne.

Aus dem Publikum ergaben etliche Wortmeldungen, dass vor Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes die öffentliche Debatte fortzuführen sei, um eine breite gesellschaftspolitische Basis für eine gesetzliche Veränderung zu schaffen. Wir können nur hoffen, dass diese Verantwortung wirklich wahrgenom men wird und weitere Debatten und Veranstaltungen folgen werden, wie Ministerin Fischer in ihrer Schlußrede anklingen ließ.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.dialog-gesundheit.de. Hier kann man sich auch an den Diskussionen zum Thema beteiligen, wozu ich nur raten kann. Denn ich denke, es sollten möglichst viele "von uns" ihre Meinung und ihre Situation darlegen. Ob es hilft, gegen so viele Negativstimmen anzukommen, ist noch die Frage, jedoch macht es keinen Sinn, stumm abzuwarten, was passiert.

Hoffen wir, dass das neue Fortpflanzungsmedizingesetz keine Verschlechterungen bringt.

Karen Ringeling


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