H.I.K.-aktuell 04/01 - Sommer / Herbst 2001

 

ICSI-Urteil des Bundessozialgerichts

In der letzten Ausgabe berichteten wir ausführlich darüber, dass das Bundessozialgericht im April 2001 entschieden hat, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig für die Kosten einer künstlichen Befruchtung mittels Spermieninjektion in die Eizelle aufkommen müssen.

Hier einige Auszüge aus dem Urteil:

... Die ICSI wurde 1992 erstmals erfolgreich angewandt und hat sich seitdem auch in Deutschland zunehmend durchgesetzt. Die Häufigkeit einer Schwangerschaft wird pro Versuch mit 20-25 % angegeben. Ende 1998 hat die Bundesärztekammer die ICSI als berufsrechtlich zulässiges Mittel der künstlichen Befruchtung in ihre "Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion" (DÄ 1998, A-3166) aufgenommen. Demgegenüber hatte der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen bereits am 1. Oktober 1997 eine Ergänzung seiner auf §92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) basierenden Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dahingehend beschlossen, dass die ICSI in der gesetzlichen Krankenversicherung bis auf weiteres nicht angewandt werden darf (Nr. 10.5 der Richtlinien in der ab 1. Januar 1998 geltenden Fassung - BAnz Nr. 243 vom 31.Dezember 1997). Er hat hieran auch nach der Entscheidung der Bundesärztekammer ausdrücklich festgehalten und dies wie schon zuvor damit begründet, dass nach seiner Auffassung die bisher vorliegenden Unterlagen nicht ausreichen, die Unbedenklichkeit der Technik, insbesondere im Hinblick auf das Risiko einer erhöhten Rate von Fehlbildungen und genetischen Schäden bei den nach ICSI geborenen Kinder, zu belegen (vgl. das Votum des Arbeitsausschusses Familienplanung vom 5. Oktober 1998 und die gemeinsame Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 26.November 1998 - Die Leistungen 1998, 113).

... Bei der künstlichen Befruchtung mittels Spermainjektion handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode i.S. von § 135 Abs. 1 SGB V. Denn sie unterscheidet sich von der Standardmethode der In-vitro-Fertilisation sowohl im technischen Ablauf als auch hinsichtlich der möglichen Risiken so wesentlich, dass nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung auf eine eigene Qualitätsprüfung nicht verzichtet werden kann. Der Senat hat dies in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 3.April 2001 - B 1 KR 22/00 R näher ausgeführt, so dass darauf wegen der Einzelheiten Bezug genommen werden kann. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat sich deshalb zu Recht mit den qualitativen Aspekten der ICSI befaßt und über die Einbeziehung der Methode in die gesetzliche Krankenversicherung entschieden. Welche Auswirkungen es hat, dass er seine Regelungskompetenz fälschlich aus § 27a Abs. 4 SGB V abgeleitet und die Entscheidung nicht in den Richtlinien über künstliche Befruchtung veröffentlicht hat, kann auf sich beruhen, weil der Ausschluß der ICSI im Widerspruch zu den in §27a SGB V zum Ausdruck gekommenen Wertungen des Gesetzgebers steht und jedenfalls aus diesem Grunde unwirksam ist.

... dass eine qualitative Bewertung des Verfahrens der ICSI derzeit nicht möglich sei. Nach dem Inhalt der Beratungen geht es dabei um das Risiko, dass nach Spermainjektionen in statistisch relevanter Häufigkeit Kinder mit äußerlich erkennbaren Fehlbildungen oder sich erst später zeigenden Behinderungen geboren werden; diese könnten mit Schäden bei der Injektion als solcher oder bereits mit der (eventuell genetisch bedingten) Fertilisationsschwäche der Spermien zusammenhängen. Es trifft zu, dass die Risiken der ICSI für die auf diesem Wege gezeugten Kinder nicht ausreichend geklärt sind. Das wird auch von Wissenschaftlern eingeräumt, die den bisher vorliegenden Daten keine erhöhten Fehlbildungsraten entnehmen und deshalb die Methode befürworten (Ludwig/Diedrich, DÄ1999, A-2901). Die unzureichende Erprobung wird dadurch unterstrichen, dass seit August 1998 eine multizentrische Studie durchgeführt wird, in der 2.800 Schwangerschaften analysiert werden sollen (Ludwig/Diedrich, DÄ2000, A-851). Nachdem die Ergebnisse dieser Studie noch nicht vorliegen, kann die Erprobung der neuen Befruchtungstechnik nicht als abgeschlossen gelten.

... Die konventionelle Befruchtung im Reagenzglas (IVF), die im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich als eines der in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufzunehmenden Verfahren der künstlichen Befruchtung genannt worden ist und unzweifelhaft zu den Maßnahmen gehört, auf die der Versicherte nach §27a SGB V einen Anspruch hat, ist kaum besser erforscht als die Befruchtung mittels Spermainjektion, so dass es auch insoweit an ausreichenden Bewertungsgrundlagen fehlt. Da die relativ spärlichen Untersuchungen  zu dieser Methode zumeist aus der Zeit nach 1990 stammen, hat der Gesetzgeber des §27a SGB V die Ungewißheit des Fehlbildungsrisikos im Rahmen der künstlichen Befruchtung offenbar nicht für ein entscheidendes Argument gegen die Einführung des Anspruchs gehalten. Die insoweit für die konventionelle In-vitro-Fertilisation getroffene Grundsatzentscheidung ist auch bei der Anerkennung der ICSI zu beachten.

... Bei einem durch das Gesetz ausdrücklich eingeräumten Anspruch auf künstliche Befruchtung ist überdies fraglich, ob sich eine unterschiedliche krankenversicherungsrechtliche Behandlung von Ehepaaren, die von einer andrologisch bedingten Unfruchtbarkeit betroffen sind und daher typischerweise die ICSI benötigen, gegenüber Paaren rechtfertigen ließe, deren gynäkologisch bedingte Unfruchtbarkeit mittels einer In-vitro-Fertilisation auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse überwunden werden kann.
Im Ergebnis stünde ein Ausschluß der ICSI aus der vertragsärztlichen Versorgung mit der gleichzeitigen gesetzlichen Anerkennung der In-vitro-Fertilisation als solcher allenfalls dann im Einklang, wenn entweder mit erheblich weitergehenden Gesundheitsschäden für die Versicherten oder mit einer massiv erhöhten Fehlbildungsquote bei den geborenen Kindern zu rechnen wäre. Unabhängig davon, ob erbgutbedingte Fehlbildungen von diesen Erwägungen ganz auszunehmen sind, erreichen die bisher erkennbaren Gesundheitsrisiken nach ICSI nicht das Ausmaß, das einen Ausschluß rechtfertigen könnte.

... Da die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zur Begründung des Beschlusses vom 1. Oktober 1997 genannten Gesichtspunkte den Ausschluß der ICSI nicht rechtfertigen und andere Gründe für eine solche Entscheidung weder genannt noch ersichtlich sind, hätte die Methode mit Wirkung ab 1.Januar 1998 in den Katalog der von den Krankenkassen zu gewährenden Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft aufgenommen werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine Lücke im Leistungssystem, die zugunsten der betroffenen Versicherten geschlossen werden muß.

Eine Kopie des gesamten Urteils (Umfang: 18 Seiten) kann in der Geschäftsstelle gegen Einsenden von € 3,06 in Briefmarken (Kopier- und Portokosten) unter Angabe des Stichworts "ICSI-Urteil" angefordert werden.

Allerdings:
Die Krankenkassen scheinen jedoch noch nichts von diesem Urteil gehört zu haben. Ansonsten gibt es wohl keine Erklärung dafür, dass es weiterhin den "Kampf" um die Kostenübernahme mit den Krankenkassen gibt.


Info-Abend
Warum bekommen wir kein Kind?

Ein Bericht über den vom Hamburger Informationszentrum für Kinderwunschbehandlung e.V. ausgerichteten Patienten-Informationsabend am 17.05.2001 im Hamburg-Haus in Hamburg-Eimsbüttel

von Hartmut Lang


Tja, war es nun ein erfolgreicher Abend oder war es eine Enttäuschung?  Gemietet wurde ein großer Saal im Hamburg-Haus in Eimsbüttel, in den ca. 200 Zuschauer und Interessierte hineingepasst hätten. Es kamen aber nur ca. 50 Besucher, um sich an diesem Abend über die Ursachen und Folgen der Kinderlosigkeit und Möglichkeiten der Behandlung bei Unfruchtbarkeit zu informieren.
Ich glaube schon, dass alle, die geholfen haben, dass der Informationsabend zustande kam, enttäuscht über die magere Anzahl Interessierter waren. Jeder hätte sich eine regere Teilnahme gewünscht.

Auf der anderen Seite sind wir vom H.I.K. e.V. nicht Wunschkind e.V., die es fertig bringen, jedes Jahr eine große Veranstaltung vorzubereiten, und mit 3000 bis 4000 Zuschauern durchzuführen (allerdings auch nur mit großer Hilfe von einer Pharmafirma sowie einer professionellen Media-Agentur - Anmerkung der Redaktion), und Prominenz für das Anliegen aller ungewollt kinderlosen Paare zu gewinnen. Da haben wir noch einiges aufzuholen, damit wir wenigstens in Norddeutschland bekannter werden.

Nun aber zur Veranstaltung selbst. Die Moderation übernahm Dr. Sell, der nach der Begrüßung der Besucher die Podiumsteilnehmer vorstellte.


1. Referentin:
Karen Ringeling, "Kinderwunsch aus Sicht einer Betroffenen"

Sie schilderte den Anwesenden ihren langen Weg vom Kinderwunsch, berichtete über ihre verschiedenen Therapieversuche bei ihrem Frauenarzt, der immer wieder "etwas Neues" feststellte, bis sie nach fünfeinhalb Jahren zum Reproduktionsmediziner wechselte.

Sie selbst gründete 1995 mit einer Freundin eine Selbsthilfegruppe und seit ein paar Jahren ist die Gruppe für Paare geöffnet.

Sie schloss Ihre Ausführungen mit dem Appell, sich möglichst früh einer Selbsthilfegruppe anzuschliessen, denn dort finde man Gleichgesinnte und Gemeinsamkeiten. Es sei die Möglichkeit, aus der Isolation und Geheimhaltung ausbrechen zu können, wenn man den Weg der ausserkörperlichen Befruchtung beschreiten will.
Gibt man sein Ansinnen unter Freunden und Verwandten bekannt, so ist es bestimmt schon jedem passiert, dass man sich auch von guten Freunden Anfeindungen ausgesetzt sah.  Denn auch wenn Freunde und Verwandte sich erkundigen und zuhören, so wissen sie doch nicht, wovon die Betroffenen sprechen. Denn nur wer selbst betroffen ist, hat wirklich Verständnis.

Die Selbsthilfegruppe wird auch als Informationsforum genutzt, so dass z. B. bei der Arztwahl Ratschläge erteilt werden können, bis hin zu der Empfehlung, den Arzt notfalls zu wechseln, falls er sich als nichtkompetent, nichtinteressiert oder unfähig erweist.


2. Referentin
Frau Dr. Annick Horn, "Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches"

Frau Dr. Horn arbeitet in der Frauenärztlichen Gemeinschaftspraxis Bispink Michel Horn Seeler in der Palmaille in Altona.
Sie wartete zunächst mit ein paar Zahlen auf. Von allen Paaren, die ein Kind bekommen wollten, würden 80% ohne Hilfe schwanger, bei 12 - 15% bliebe der Kinderwunsch unerfüllt, das wären ca. 60.000 Paare pro Jahr.
Sie machte aber auch darauf aufmerksam, dass ab dem 28. Lebensjahr die Fruchtbarkeit der Frau abnehme.

In ihrem Dia-unterstützen Vortrag stellte Frau Dr. Horn die Ursachen der Unfruchtbarkeit vor: 1/3 wären andrologisch, 15% haben keine klare Ursache und bleiben ohne Befund,  20% hormonelle Ursachen, 20% tubare Ursachen und 10% der Ursachen wären extragenital, so wie Stoffwechselerkrankungen, systemische Erkrankungen oder psychische Faktoren.

Es folgten weitere Ausführungen zur Anatomie der weiblichen Genitale, der Spermienanomalien, der Anamnese, die bei den Paaren gemacht werden muss.

Desweiteren wurde die Basaltemperaturkurve, Follikel- und Eizellreifung unddie Hormonverteilung dargestellt.

Nun wandte sich Frau Dr. Horn den notwendigen Untersuchungen zu, die neben der körperlichen Untersuchung der Frau auch Laboruntersuchungen und weitere spezielle Untersuchungen einschließen.

Sie machte deutlich, dass sich auch die Männer untersuchen lassen müssen, dazu gehörten das Spermiogramm, Hormonanalysen und Infektionsdiagnostik (Clamydieninfektionen können die Verklebung der Harnleiter zur Folge haben).

Bei ca. 30% ihrer Patienten gebe es die Empfehlung zur Bauchspiegelung und bei ca. 30 - 35% ihrer Patienten erfolge eine erweiterte Beratung in Hinsicht auf Aufmerksam machen auf schädigende Einflüsse wie Rauchen, Amalgam, Über- und Untergewicht.


3. Referent
Herr Dr. Olaf G.J. Naether, "Behandlungsmöglichkeiten des unerfüllten Kinderwunsches"

Dr. Naether führt mit seinen beiden Kollegen Dr. Fischer und Prof. Dr. Rudolf die Praxis Fertility Center Hamburg am Speersort.

Auch Dr. Naether begleitete seinen Vortrag durch Dias. Er zeigte die Entwicklung von der Eizellreifung bis zur Einnistung in die Gebärmutter auf, stellte die Indikationen zur Insemination und die verschiedenen Verfahren der Reproduktionstechniken vor. Diese will ich in diesem Beitrag nicht alle wiederholen, denn ich glaube, dass sie uns alle mehr oder weniger geläufig sind. (Ausserdem verfügt der H.I.K. e.V. über umfangreiches Informationsmaterial, aus dem diese Infos in verständlicher Form entnommen werden können. Das Material kann gegen Einsenden von DM 10,00 in Briefmarken oder bar in der Geschäftsstelle angefordert werden.)

Ein paar Bemerkungen von Dr. Naether möchte ich dennoch hervorheben.

Man kann eine Befruchtung nicht erzwingen, nicht künstlich herbeiführen. Man kann nur die Samenzelle und die Eizelle zusammenbringen. Damit ist aber noch nicht die Befruchtung erfolgt, selbst nicht bei ICSI. Die Zellkerne müssen von alleine verschmelzen, die befruchtete Eizelle muss sich von alleine teilen. Das ist nicht zu steuern.
Deshalb redet er auch ungern von künstlicher Befruchtung, sondern von außerkörperlicher (extrakorporaler) Befruchtung.

Auch Dr. Naether muß in seinem Beitrag darauf aufmerksam machen, dass die Fruchtbarkeit von Frauen über dem 35. Lebensjahr stark abnimmt. In diesem Zusammenhang kommt der PGD (Prägenomdiagnostik), besser bekannt als PID (Präimplantationsdiagnostik) ein besonderer Stellenwert zu.

Es ist nach vielen Untersuchungen bekannt, dass spontane Aborte nach außerkörperlichen Befruchtungen bei Frauen über 35 Jahren ihre Ursache sehr häufig in einem Chromosomendefekt haben. Befruchtete Eizellen mit einem Chromosomendefekt nisten sich nicht ein. Durch PGD / PID kann ein Chromosomendefekt herausgefunden werden. Die Zellen, die sich ohnehin nicht einnisten würden, müssten nicht zurückgegeben werden.
Es könnten von vornherein die befruchteten Eizellen zurückgegeben werden, bei denen keine Chromosomendefekte feststellbar sind. Die Schwangerschaftsrate liesse sich somit auch bei Frauen über 35 Jahren erheblich steigern und die Abortrate wesentlich senken.

PGD / PID hat demnach nichts mit der Vorselektion oder Ausselektion von Embryos zu tun, nur weil der modische Geschmack sie nicht haben will, sondern PGD / PID erhöht die Wahrscheinlichkeit für die Frauen, wirklich schwanger zu werden.

Leider sei PGD / PID in Deutschland noch verboten, und so sind die hiesigen Reproduktionsmediziner noch gezwungen, auch die Eizellen zurückzugeben, die - weil nicht voruntersucht -  gar keine Möglichkeit haben, sich weiterzuentwickeln. Die Fehlschwangerschaften und Abortrate bleibe somit weiterhin recht hoch.


4. Referentin
Frau Dr. Susanne Quitmann, "Kinderwunsch und Psyche"

Frau Dr. Quitmann ist Psychologin und arbeitet u.a. in mehreren Reproduktionspraxen in Hamburg. Sie beschäftigt sich in ihrem Vortrag mit der psychischen Situation von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Da in letzter Zeit ja der Spruch vom "pathologischen Kinderwunsch" die Runde machte, war es ihr wichtig, als erstes darauf aufmerksam zu machen, dass ungewollt kinderlose Paare keine Hinweise auf besondere psychische Auffälligkeiten zeigen. Sie seien genauso unauffällig oder auffällig wie fruchtbare Paare.

Ein zweites Missverständnis, das ausgeräumt werden muss, ist: es gibt keine psychische Erkrankung, die Sterilität genannt wird. Bezugnehmend auf Frau Dr. Horns Ausführungen haben die meisten Sterilitäten eine körperliche Manifestation.

Die meisten Paare übersehen, dass die Behandlung doch nicht von Erfolg gekrönt wird. So hätte Dr. Naether zwar beeindruckende Erfolgszahlen präsentiert, jedoch ca. 70% der Behandlungen bleiben erfolglos. Die Paare würden aber nur die erfolgreichen 30% sehen. Daraus resultieren bei Erfolglosigkeit der Behandlung dann die Probleme. Frau Dr. Quitmann betont daher die Wichtigkeit für eine psychologische Betreuung. Denn es gibt sehr wohl die Sterilitäts- bzw. Infertilitätskrise, die sich in Depression und Isolation äussert.

Der Verarbeitungsverlauf der Auskunft, man / frau sei unfruchtbar, ähnelt dem anderer Lebenskrisen, beginnend mit Schock, Wut, Ärger und Verleugnung. Esfolgten Trauer, aber auch bald Akzeptanz und die produktive Verarbeitung.

Es gebe drei Formen des Kinderwunsches:

1. Der überwertige Kinderwunsch:

Er bestimmt das Denken und das Leben. Es entstehe ein intensiver Leidensdruck. Andere Alternativen, ausser Kinder haben zu wollen, werden kaum zugelassen. Es kann sich nicht angefreundet werden mit dem Gedanken, unfruchtbar zu sein. Diese Patienten zeigten einen hohen Ärzteverschleiss, sie würden ständig den Arzt wechseln, mit der Hoffnung auf erfolgreiche Infertilitätsbehandlung.
Kann diese nicht erbracht werden, wird der nächste Arzt aufgesucht. Diese Patienten können auch kein Vertrauen zu ihrem Arzt aufbauen.

2. Sehr starker Kinderwunsch:

Der wesentliche Unterschied ist nicht so sehr der starke Wunsch nach Kindern, der auch weite Teile des Lebens und Denkens bestimmt. Diese Patienten können jedoch ein Vertrauensverhältnis aufbauen bzw. es ist vorhanden. Sie belügen sich nicht ständig durch dauernd wechselnde Ärzte. Sie können, zwar sehrschwer, die Möglichkeit einer erfolglosen Behandlung akzeptieren.

3. Der normale Kinderwunsch:

Diese Patienten sind sehr kritisch mit den Grenzen der Behandlung und mit sich selbst.

Die psychologische Behandlung sei bei den ersten beiden Formen angezeigt. Sie soll einen Schutz vor langwierigen frustranen Kinderwunsch-Behandlungen geben. Das werde erschwert durch eine übersteigerte Hoffnung aufgrund fortschreitender Reproduktionstechniken.

Dennoch können sowohl die professionelle Hilfe als auch die Gemeinsamkeit mit gleichleidenden Menschen Erleichterung verschaffen. Das mache eben auch den Wert von Selbsthilfegruppen und Vereinen aus.

Die grösste Belastung trete in der Wartezeit auf, die Zeit, in der kein Einfluss genommen werden kann. Es begleiten die Paare grosse Versagensgefühle, wenn der Versuch nicht klappt. Einem Irrtum unterliegen fast alle Paare: nämlich, dass eine Technikgläubigkeit die Hilflosigkeit überwinden hilft.

Nachuntersuchungen haben ergeben, dass die Erfolgsraten eine grosse Enttäuschung in sich bergen. Die Paare müssten sich bewusst machen, dass ein hohes Risiko eingegangen wird. Auch Neidempfindungen gegenüber fertilen Paaren sind ein Problem für infertile Paare.

Ein wesentliches Ziel der professionellen Hilfe sei es, sich zuzugestehen, dass es noch weitere Produktivitäten im Leben gibt. Sie können in der Partnerschaft, in der Arbeit oder der eigenen Kreativität bestehen. Das wesentliche Problem der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bestünde darin, dass die Chancen subjektiv wesentlich höher eingeschätzt werden als dies objektiv der Fall ist. Ebenso das Eingestehen, dass das Leben vollständig sein kann ohne Kind. Ambivalenzempfindungen und die Angst vor Misserfolg müssen die Betroffenen zulassen können.
Sehr problematisch sei es, wenn die Misserfolge negiert würden. Daraus entstünden Realitätsverlust, Selbstisolation, Kraftlosigkeit und Depression.
Das man / frau sich hilflos fühle, sei normal, aber man / frau könne es schaffen, seine Autonomie zu bewahren.

Von daher sei es ratsam, die professionelle Hilfe von Beginn der Behandlungan und begleitend in Anspruch zu nehmen. So könne dem Empfinden vorgebeugt werden, es wachse einem alles über den Kopf.
Es gebe in Deutschland ein "Netzwerk Kinderwunsch" mit dem Ziel, die Beratung von ungewollt kinderlosen Paaren bzw. den Einzelnen zu vereinheitlichen.

 

So viel zu dem Abend. Schade, dass es nur so wenig Interessierte gab, denn es gibt ausserhalb der Vielzahl von Broschüren (die von den Besuchern übrigens gerne und zahlreich angenommen wurden) und einigen Veranstaltungen der Reproduktionszentren selten eine so gute Gelegenheit, so umfassend beraten zu werden, wenn es einen unerfüllten Kinderwunsch gibt.

Sollten wir von H.I.K. e.V. nochmals einen Informationsabend veranstalten, so müssen alle wohl wesentlich stärker die Werbetrommel rühren, der Verfasser dieses Beitrags ist davon leider nicht ausgenommen. Es bleibt bei solch magerer Zuschauerresonanz natürlich auch die Frage, ob wir auch in Zukunft bereitwillige Referenten finden werden.
Die einzelnen Beiträge waren sehr umfassend und reich an Informationen. Es wäre schade, es den Interessierten in Zukunft vorenthalten zu müssen.

An dieser Stelle danken wir noch einmal herzlich den Referenten des Abends für ihre interessanten und anschaulichen Vorträge.

Das "Netzwerk Kinderwunsch" ist im Internet unter folgender Adresse zu finden:

www.bkid.de oder www.kinderwunschberatung.de



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