ICSI-Urteil des Bundessozialgerichts
In der letzten Ausgabe berichteten wir ausführlich darüber,
dass das Bundessozialgericht im April 2001 entschieden hat,
dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig für die
Kosten einer künstlichen Befruchtung mittels Spermieninjektion
in die Eizelle aufkommen müssen.
Hier einige Auszüge aus dem Urteil:
... Die ICSI wurde
1992 erstmals erfolgreich angewandt und hat sich seitdem auch
in Deutschland zunehmend durchgesetzt. Die Häufigkeit einer
Schwangerschaft wird pro Versuch mit 20-25 % angegeben. Ende
1998 hat die Bundesärztekammer die ICSI als berufsrechtlich
zulässiges Mittel der künstlichen Befruchtung in ihre
"Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion"
(DÄ 1998, A-3166) aufgenommen. Demgegenüber hatte
der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen bereits
am 1. Oktober 1997 eine Ergänzung seiner auf §92 Abs.
1 Satz 2 Nr. 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) basierenden
Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen
Befruchtung dahingehend beschlossen, dass die ICSI in der gesetzlichen
Krankenversicherung bis auf weiteres nicht angewandt werden
darf (Nr. 10.5 der Richtlinien in der ab 1. Januar 1998 geltenden
Fassung - BAnz Nr. 243 vom 31.Dezember 1997). Er hat hieran
auch nach der Entscheidung der Bundesärztekammer ausdrücklich
festgehalten und dies wie schon zuvor damit begründet,
dass nach seiner Auffassung die bisher vorliegenden Unterlagen
nicht ausreichen, die Unbedenklichkeit der Technik, insbesondere
im Hinblick auf das Risiko einer erhöhten Rate von Fehlbildungen
und genetischen Schäden bei den nach ICSI geborenen Kinder,
zu belegen (vgl. das Votum des Arbeitsausschusses Familienplanung
vom 5. Oktober 1998 und die gemeinsame Stellungnahme der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen
vom 26.November 1998 - Die Leistungen 1998, 113).
... Bei der künstlichen
Befruchtung mittels Spermainjektion handelt es sich um eine
neue Behandlungsmethode i.S. von § 135 Abs. 1 SGB V. Denn
sie unterscheidet sich von der Standardmethode der In-vitro-Fertilisation
sowohl im technischen Ablauf als auch hinsichtlich der möglichen
Risiken so wesentlich, dass nach Sinn und Zweck der gesetzlichen
Regelung auf eine eigene Qualitätsprüfung nicht verzichtet
werden kann. Der Senat hat dies in dem zur Veröffentlichung
bestimmten Urteil vom 3.April 2001 - B 1 KR 22/00 R näher
ausgeführt, so dass darauf wegen der Einzelheiten Bezug
genommen werden kann. Der Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen hat sich deshalb zu Recht mit den qualitativen
Aspekten der ICSI befaßt und über die Einbeziehung
der Methode in die gesetzliche Krankenversicherung entschieden.
Welche Auswirkungen es hat, dass er seine Regelungskompetenz
fälschlich aus § 27a Abs. 4 SGB V abgeleitet und die
Entscheidung nicht in den Richtlinien über künstliche
Befruchtung veröffentlicht hat, kann auf sich beruhen,
weil der Ausschluß der ICSI im Widerspruch zu den in §27a
SGB V zum Ausdruck gekommenen Wertungen des Gesetzgebers steht
und jedenfalls aus diesem Grunde unwirksam ist.
... dass eine qualitative
Bewertung des Verfahrens der ICSI derzeit nicht möglich
sei. Nach dem Inhalt der Beratungen geht es dabei um das Risiko,
dass nach Spermainjektionen in statistisch relevanter Häufigkeit
Kinder mit äußerlich erkennbaren Fehlbildungen oder
sich erst später zeigenden Behinderungen geboren werden;
diese könnten mit Schäden bei der Injektion als solcher
oder bereits mit der (eventuell genetisch bedingten) Fertilisationsschwäche
der Spermien zusammenhängen. Es trifft zu, dass die Risiken
der ICSI für die auf diesem Wege gezeugten Kinder nicht
ausreichend geklärt sind. Das wird auch von Wissenschaftlern
eingeräumt, die den bisher vorliegenden Daten keine erhöhten
Fehlbildungsraten entnehmen und deshalb die Methode befürworten
(Ludwig/Diedrich, DÄ1999, A-2901). Die unzureichende Erprobung
wird dadurch unterstrichen, dass seit August 1998 eine multizentrische
Studie durchgeführt wird, in der 2.800 Schwangerschaften
analysiert werden sollen (Ludwig/Diedrich, DÄ2000, A-851).
Nachdem die Ergebnisse dieser Studie noch nicht vorliegen, kann
die Erprobung der neuen Befruchtungstechnik nicht als abgeschlossen
gelten.
... Die konventionelle
Befruchtung im Reagenzglas (IVF), die im Gesetzgebungsverfahren
ausdrücklich als eines der in den Leistungskatalog der
Krankenversicherung aufzunehmenden Verfahren der künstlichen
Befruchtung genannt worden ist und unzweifelhaft zu den Maßnahmen
gehört, auf die der Versicherte nach §27a SGB V einen
Anspruch hat, ist kaum besser erforscht als die Befruchtung
mittels Spermainjektion, so dass es auch insoweit an ausreichenden
Bewertungsgrundlagen fehlt. Da die relativ spärlichen Untersuchungen
zu dieser Methode zumeist aus der Zeit nach 1990 stammen,
hat der Gesetzgeber des §27a SGB V die Ungewißheit
des Fehlbildungsrisikos im Rahmen der künstlichen Befruchtung
offenbar nicht für ein entscheidendes Argument gegen die
Einführung des Anspruchs gehalten. Die insoweit für
die konventionelle In-vitro-Fertilisation getroffene Grundsatzentscheidung
ist auch bei der Anerkennung der ICSI zu beachten.
... Bei einem durch
das Gesetz ausdrücklich eingeräumten Anspruch auf
künstliche Befruchtung ist überdies fraglich, ob sich
eine unterschiedliche krankenversicherungsrechtliche Behandlung
von Ehepaaren, die von einer andrologisch bedingten Unfruchtbarkeit
betroffen sind und daher typischerweise die ICSI benötigen,
gegenüber Paaren rechtfertigen ließe, deren gynäkologisch
bedingte Unfruchtbarkeit mittels einer In-vitro-Fertilisation
auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse überwunden werden
kann.
Im Ergebnis stünde ein Ausschluß der ICSI aus der
vertragsärztlichen Versorgung mit der gleichzeitigen gesetzlichen
Anerkennung der In-vitro-Fertilisation als solcher allenfalls
dann im Einklang, wenn entweder mit erheblich weitergehenden
Gesundheitsschäden für die Versicherten oder mit einer
massiv erhöhten Fehlbildungsquote bei den geborenen Kindern
zu rechnen wäre. Unabhängig davon, ob erbgutbedingte
Fehlbildungen von diesen Erwägungen ganz auszunehmen sind,
erreichen die bisher erkennbaren Gesundheitsrisiken nach ICSI
nicht das Ausmaß, das einen Ausschluß rechtfertigen
könnte.
... Da die vom Bundesausschuß
der Ärzte und Krankenkassen zur Begründung des Beschlusses
vom 1. Oktober 1997 genannten Gesichtspunkte den Ausschluß
der ICSI nicht rechtfertigen und andere Gründe für
eine solche Entscheidung weder genannt noch ersichtlich sind,
hätte die Methode mit Wirkung ab 1.Januar 1998 in den Katalog
der von den Krankenkassen zu gewährenden Maßnahmen
zur Herbeiführung einer Schwangerschaft aufgenommen werden
müssen. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine Lücke im
Leistungssystem, die zugunsten der betroffenen Versicherten
geschlossen werden muß.
Eine Kopie des gesamten Urteils (Umfang: 18 Seiten) kann
in der Geschäftsstelle gegen Einsenden von € 3,06
in Briefmarken (Kopier- und Portokosten) unter Angabe des Stichworts
"ICSI-Urteil" angefordert werden.
Allerdings:
Die Krankenkassen scheinen jedoch noch nichts von diesem Urteil
gehört zu haben. Ansonsten gibt es wohl keine Erklärung
dafür, dass es weiterhin den "Kampf" um die Kostenübernahme
mit den Krankenkassen gibt.
Info-Abend
Warum bekommen wir kein Kind?
Ein Bericht über den vom Hamburger Informationszentrum
für Kinderwunschbehandlung e.V. ausgerichteten Patienten-Informationsabend
am 17.05.2001 im Hamburg-Haus in Hamburg-Eimsbüttel
von Hartmut Lang
Tja, war es nun ein erfolgreicher Abend oder war es eine Enttäuschung?
Gemietet wurde ein großer Saal im Hamburg-Haus in
Eimsbüttel, in den ca. 200 Zuschauer und Interessierte
hineingepasst hätten. Es kamen aber nur ca. 50 Besucher,
um sich an diesem Abend über die Ursachen und Folgen der
Kinderlosigkeit und Möglichkeiten der Behandlung bei Unfruchtbarkeit
zu informieren.
Ich glaube schon, dass alle, die geholfen haben, dass der Informationsabend
zustande kam, enttäuscht über die magere Anzahl Interessierter
waren. Jeder hätte sich eine regere Teilnahme gewünscht.
Auf der anderen Seite sind wir vom H.I.K. e.V. nicht Wunschkind
e.V., die es fertig bringen, jedes Jahr eine große Veranstaltung
vorzubereiten, und mit 3000 bis 4000 Zuschauern durchzuführen
(allerdings auch nur mit großer Hilfe von einer Pharmafirma
sowie einer professionellen Media-Agentur - Anmerkung der Redaktion),
und Prominenz für das Anliegen aller ungewollt kinderlosen
Paare zu gewinnen. Da haben wir noch einiges aufzuholen, damit
wir wenigstens in Norddeutschland bekannter werden.
Nun aber zur Veranstaltung selbst. Die Moderation übernahm
Dr. Sell, der nach der Begrüßung der Besucher die
Podiumsteilnehmer vorstellte.
1. Referentin:
Karen Ringeling, "Kinderwunsch aus Sicht einer Betroffenen"
Sie schilderte den Anwesenden ihren langen Weg vom Kinderwunsch,
berichtete über ihre verschiedenen Therapieversuche bei
ihrem Frauenarzt, der immer wieder "etwas Neues" feststellte,
bis sie nach fünfeinhalb Jahren zum Reproduktionsmediziner
wechselte.
Sie selbst gründete 1995 mit einer Freundin eine Selbsthilfegruppe
und seit ein paar Jahren ist die Gruppe für Paare geöffnet.
Sie schloss Ihre Ausführungen mit dem Appell, sich möglichst
früh einer Selbsthilfegruppe anzuschliessen, denn dort
finde man Gleichgesinnte und Gemeinsamkeiten. Es sei die Möglichkeit,
aus der Isolation und Geheimhaltung ausbrechen zu können,
wenn man den Weg der ausserkörperlichen Befruchtung beschreiten
will.
Gibt man sein Ansinnen unter Freunden und Verwandten bekannt,
so ist es bestimmt schon jedem passiert, dass man sich auch
von guten Freunden Anfeindungen ausgesetzt sah. Denn auch
wenn Freunde und Verwandte sich erkundigen und zuhören,
so wissen sie doch nicht, wovon die Betroffenen sprechen. Denn
nur wer selbst betroffen ist, hat wirklich Verständnis.
Die Selbsthilfegruppe wird auch als Informationsforum genutzt,
so dass z. B. bei der Arztwahl Ratschläge erteilt werden
können, bis hin zu der Empfehlung, den Arzt notfalls zu
wechseln, falls er sich als nichtkompetent, nichtinteressiert
oder unfähig erweist.
2. Referentin
Frau Dr. Annick Horn, "Ursachen des unerfüllten
Kinderwunsches"
Frau Dr. Horn arbeitet in der Frauenärztlichen Gemeinschaftspraxis
Bispink Michel Horn Seeler in der Palmaille in Altona.
Sie wartete zunächst mit ein paar Zahlen auf. Von allen
Paaren, die ein Kind bekommen wollten, würden 80% ohne
Hilfe schwanger, bei 12 - 15% bliebe der Kinderwunsch unerfüllt,
das wären ca. 60.000 Paare pro Jahr.
Sie machte aber auch darauf aufmerksam, dass ab dem 28. Lebensjahr
die Fruchtbarkeit der Frau abnehme.
In ihrem Dia-unterstützen Vortrag stellte Frau Dr. Horn
die Ursachen der Unfruchtbarkeit vor: 1/3 wären andrologisch,
15% haben keine klare Ursache und bleiben ohne Befund, 20%
hormonelle Ursachen, 20% tubare Ursachen und 10% der Ursachen
wären extragenital, so wie Stoffwechselerkrankungen, systemische
Erkrankungen oder psychische Faktoren.
Es folgten weitere Ausführungen zur Anatomie der weiblichen
Genitale, der Spermienanomalien, der Anamnese, die bei den Paaren
gemacht werden muss.
Desweiteren wurde die Basaltemperaturkurve, Follikel- und Eizellreifung
unddie Hormonverteilung dargestellt.
Nun wandte sich Frau Dr. Horn den notwendigen Untersuchungen
zu, die neben der körperlichen Untersuchung der Frau auch
Laboruntersuchungen und weitere spezielle Untersuchungen einschließen.
Sie machte deutlich, dass sich auch die Männer untersuchen
lassen müssen, dazu gehörten das Spermiogramm, Hormonanalysen
und Infektionsdiagnostik (Clamydieninfektionen können die
Verklebung der Harnleiter zur Folge haben).
Bei ca. 30% ihrer Patienten gebe es die Empfehlung zur Bauchspiegelung
und bei ca. 30 - 35% ihrer Patienten erfolge eine erweiterte
Beratung in Hinsicht auf Aufmerksam machen auf schädigende
Einflüsse wie Rauchen, Amalgam, Über- und Untergewicht.
3. Referent
Herr Dr. Olaf G.J. Naether, "Behandlungsmöglichkeiten
des unerfüllten Kinderwunsches"
Dr. Naether führt mit seinen beiden Kollegen Dr. Fischer
und Prof. Dr. Rudolf die Praxis Fertility Center Hamburg am
Speersort.
Auch Dr. Naether begleitete seinen Vortrag durch Dias. Er zeigte
die Entwicklung von der Eizellreifung bis zur Einnistung in
die Gebärmutter auf, stellte die Indikationen zur Insemination
und die verschiedenen Verfahren der Reproduktionstechniken vor.
Diese will ich in diesem Beitrag nicht alle wiederholen, denn
ich glaube, dass sie uns alle mehr oder weniger geläufig
sind. (Ausserdem verfügt der H.I.K. e.V. über umfangreiches
Informationsmaterial, aus dem diese Infos in verständlicher
Form entnommen werden können. Das Material kann gegen Einsenden
von DM 10,00 in Briefmarken oder bar in der Geschäftsstelle
angefordert werden.)
Ein paar Bemerkungen von Dr. Naether möchte ich dennoch
hervorheben.
Man kann eine Befruchtung nicht erzwingen, nicht künstlich
herbeiführen. Man kann nur die Samenzelle und die Eizelle
zusammenbringen. Damit ist aber noch nicht die Befruchtung erfolgt,
selbst nicht bei ICSI. Die Zellkerne müssen von alleine
verschmelzen, die befruchtete Eizelle muss sich von alleine
teilen. Das ist nicht zu steuern.
Deshalb redet er auch ungern von künstlicher Befruchtung,
sondern von außerkörperlicher (extrakorporaler)
Befruchtung.
Auch Dr. Naether muß in seinem Beitrag darauf aufmerksam
machen, dass die Fruchtbarkeit von Frauen über dem 35.
Lebensjahr stark abnimmt. In diesem Zusammenhang kommt der PGD
(Prägenomdiagnostik), besser bekannt als PID (Präimplantationsdiagnostik)
ein besonderer Stellenwert zu.
Es ist nach vielen Untersuchungen bekannt, dass spontane Aborte
nach außerkörperlichen Befruchtungen bei Frauen über
35 Jahren ihre Ursache sehr häufig in einem Chromosomendefekt
haben. Befruchtete Eizellen mit einem Chromosomendefekt nisten
sich nicht ein. Durch PGD / PID kann ein Chromosomendefekt
herausgefunden werden. Die Zellen, die sich ohnehin nicht einnisten
würden, müssten nicht zurückgegeben werden.
Es könnten von vornherein die befruchteten Eizellen zurückgegeben
werden, bei denen keine Chromosomendefekte feststellbar sind.
Die Schwangerschaftsrate liesse sich somit auch bei Frauen
über 35 Jahren erheblich steigern und die Abortrate
wesentlich senken.
PGD / PID hat demnach nichts mit der Vorselektion
oder Ausselektion von Embryos zu tun, nur weil der modische
Geschmack sie nicht haben will, sondern PGD / PID erhöht
die Wahrscheinlichkeit für die Frauen, wirklich
schwanger zu werden.
Leider sei PGD / PID in Deutschland noch verboten, und so sind
die hiesigen Reproduktionsmediziner noch gezwungen, auch die
Eizellen zurückzugeben, die - weil nicht voruntersucht
- gar keine Möglichkeit haben, sich weiterzuentwickeln.
Die Fehlschwangerschaften und Abortrate bleibe somit weiterhin
recht hoch.
4. Referentin
Frau Dr. Susanne Quitmann, "Kinderwunsch und Psyche"
Frau Dr. Quitmann ist Psychologin und arbeitet u.a. in mehreren
Reproduktionspraxen in Hamburg. Sie beschäftigt sich in
ihrem Vortrag mit der psychischen Situation von Paaren mit unerfülltem
Kinderwunsch. Da in letzter Zeit ja der Spruch vom "pathologischen
Kinderwunsch" die Runde machte, war es ihr wichtig,
als erstes darauf aufmerksam zu machen, dass ungewollt kinderlose
Paare keine Hinweise auf besondere psychische Auffälligkeiten
zeigen. Sie seien genauso unauffällig oder auffällig
wie fruchtbare Paare.
Ein zweites Missverständnis, das ausgeräumt werden
muss, ist: es gibt keine psychische Erkrankung, die Sterilität
genannt wird. Bezugnehmend auf Frau Dr. Horns Ausführungen
haben die meisten Sterilitäten eine körperliche Manifestation.
Die meisten Paare übersehen, dass die Behandlung doch
nicht von Erfolg gekrönt wird. So hätte Dr. Naether
zwar beeindruckende Erfolgszahlen präsentiert, jedoch ca.
70% der Behandlungen bleiben erfolglos. Die Paare würden
aber nur die erfolgreichen 30% sehen. Daraus resultieren bei
Erfolglosigkeit der Behandlung dann die Probleme. Frau Dr. Quitmann
betont daher die Wichtigkeit für eine psychologische Betreuung.
Denn es gibt sehr wohl die Sterilitäts- bzw. Infertilitätskrise,
die sich in Depression und Isolation äussert.
Der Verarbeitungsverlauf der Auskunft, man / frau sei unfruchtbar,
ähnelt dem anderer Lebenskrisen, beginnend mit Schock,
Wut, Ärger und Verleugnung. Esfolgten Trauer, aber auch
bald Akzeptanz und die produktive Verarbeitung.
Es gebe drei Formen des Kinderwunsches:
1. Der überwertige Kinderwunsch:
Er bestimmt das Denken und das Leben. Es entstehe ein intensiver
Leidensdruck. Andere Alternativen, ausser Kinder haben zu
wollen, werden kaum zugelassen. Es kann sich nicht angefreundet
werden mit dem Gedanken, unfruchtbar zu sein. Diese Patienten
zeigten einen hohen Ärzteverschleiss, sie würden ständig
den Arzt wechseln, mit der Hoffnung auf erfolgreiche Infertilitätsbehandlung.
Kann diese nicht erbracht werden, wird der nächste Arzt
aufgesucht. Diese Patienten können auch kein Vertrauen
zu ihrem Arzt aufbauen.
2. Sehr starker Kinderwunsch:
Der wesentliche Unterschied ist nicht so sehr der starke Wunsch
nach Kindern, der auch weite Teile des Lebens und Denkens bestimmt.
Diese Patienten können jedoch ein Vertrauensverhältnis
aufbauen bzw. es ist vorhanden. Sie belügen sich nicht
ständig durch dauernd wechselnde Ärzte. Sie können,
zwar sehrschwer, die Möglichkeit einer erfolglosen Behandlung
akzeptieren.
3. Der normale Kinderwunsch:
Diese Patienten sind sehr kritisch mit den Grenzen der Behandlung
und mit sich selbst.
Die psychologische Behandlung sei bei den ersten beiden Formen
angezeigt. Sie soll einen Schutz vor langwierigen frustranen
Kinderwunsch-Behandlungen geben. Das werde erschwert durch eine
übersteigerte Hoffnung aufgrund fortschreitender Reproduktionstechniken.
Dennoch können sowohl die professionelle Hilfe als auch
die Gemeinsamkeit mit gleichleidenden Menschen Erleichterung
verschaffen. Das mache eben auch den Wert von Selbsthilfegruppen
und Vereinen aus.
Die grösste Belastung trete in der Wartezeit auf, die
Zeit, in der kein Einfluss genommen werden kann. Es begleiten
die Paare grosse Versagensgefühle, wenn der Versuch nicht
klappt. Einem Irrtum unterliegen fast alle Paare: nämlich,
dass eine Technikgläubigkeit die Hilflosigkeit überwinden
hilft.
Nachuntersuchungen haben ergeben, dass die Erfolgsraten eine
grosse Enttäuschung in sich bergen. Die Paare müssten
sich bewusst machen, dass ein hohes Risiko eingegangen wird.
Auch Neidempfindungen gegenüber fertilen Paaren sind ein
Problem für infertile Paare.
Ein wesentliches Ziel der professionellen Hilfe sei es, sich
zuzugestehen, dass es noch weitere Produktivitäten im Leben
gibt. Sie können in der Partnerschaft, in der Arbeit oder
der eigenen Kreativität bestehen. Das wesentliche Problem
der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bestünde darin,
dass die Chancen subjektiv wesentlich höher eingeschätzt
werden als dies objektiv der Fall ist. Ebenso das Eingestehen,
dass das Leben vollständig sein kann ohne Kind. Ambivalenzempfindungen
und die Angst vor Misserfolg müssen die Betroffenen zulassen
können.
Sehr problematisch sei es, wenn die Misserfolge negiert würden.
Daraus entstünden Realitätsverlust, Selbstisolation,
Kraftlosigkeit und Depression.
Das man / frau sich hilflos fühle, sei normal, aber man
/ frau könne es schaffen, seine Autonomie zu bewahren.
Von daher sei es ratsam, die professionelle Hilfe von Beginn
der Behandlungan und begleitend in Anspruch zu nehmen. So könne
dem Empfinden vorgebeugt werden, es wachse einem alles über
den Kopf.
Es gebe in Deutschland ein "Netzwerk Kinderwunsch"
mit dem Ziel, die Beratung von ungewollt kinderlosen Paaren
bzw. den Einzelnen zu vereinheitlichen.
So viel zu dem Abend. Schade, dass es nur so wenig Interessierte
gab, denn es gibt ausserhalb der Vielzahl von Broschüren
(die von den Besuchern übrigens gerne und zahlreich angenommen
wurden) und einigen Veranstaltungen der Reproduktionszentren
selten eine so gute Gelegenheit, so umfassend beraten zu werden,
wenn es einen unerfüllten Kinderwunsch gibt.
Sollten wir von H.I.K. e.V. nochmals einen Informationsabend
veranstalten, so müssen alle wohl wesentlich stärker
die Werbetrommel rühren, der Verfasser dieses Beitrags
ist davon leider nicht ausgenommen. Es bleibt bei solch magerer
Zuschauerresonanz natürlich auch die Frage, ob wir auch
in Zukunft bereitwillige Referenten finden werden.
Die einzelnen Beiträge waren sehr umfassend und reich an
Informationen. Es wäre schade, es den Interessierten in
Zukunft vorenthalten zu müssen.
An dieser Stelle danken wir noch einmal herzlich den Referenten
des Abends für ihre interessanten und anschaulichen Vorträge.
Das "Netzwerk Kinderwunsch" ist im Internet unter
folgender Adresse zu finden:
www.bkid.de
oder www.kinderwunschberatung.de