Kostentragung bei Durchführung einer künstlichen
Befruchtung (IVF einschließlich ICSI)
Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren
Deutschlands e. V. Dudweilerstraße 58 66111 Saarbrücken
Tel. 0681-37 35 51 Fax 0681-37 35 39 BRZ brz@repromed.de
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16. Oktober 2001
Die nachfolgende, von RA Dr. K.-H. Möller, dem Justiziar
des BRZ, und RA P. Neumann1
angefertigte detaillierte Ausführung über die unterschiedlichen
Zuständigkeiten von privaten und gesetzlichen Kassen bei
den verschiedenen Konstellationen von Versicherungsstatus, Zeugungsfähigkeit
und Ehestand soll helfen, die komplexe Situation verständlich
zu machen. Die Darstellung gibt die Rechtsauffassung der Verfasser
und deren Verständnis der ergangenen gerichtlichen Entscheidungen
wieder. Eine abschliessende höchstrichterliche Rechtsprechung
zu allen angesprochenen Konstellationen existiert (noch) nicht.
Daher ist vor Durchführung - insbesondere der ICSI - die
Abklärung mit den beteiligten Krankenversicherungen zu
empfehlen.
1
Rechtsanwälte Dr. Möller · Hermuth, Pfeifferstr.
6, 40625 Düsseldorf