H.I.K.-aktuell 07/02 - Sommer 2002

 

Serie: Krankheitsbilder/Therapeutische Maßnahmen, Folge 2: PID

Präimplantationsdiagnostik

Obwohl über dieses Thema in den letzten Monaten sicher viel gelesen und berichtet wurde, soll es hier doch nochmals aufgegriffen werden. Anlass gab ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. med. G. Maio1, der eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Argumente gibt und sie gegeneinander abwägt. Diese Publikation soll hier verkürzt wiedergegeben werden.

PID bedeutet, dass das Erbmaterial künstlich befruchteter Embryonen vor dem Transfer in die Gebärmutter auf Defekte wie z.B. bestimmte Krankheiten getestet und erst dann über den Transfer entschieden wird. In Europa wird die PID unterschiedlich beurteilt. In Deutschland hält man die PID aus den folgenden Gründen nicht mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar:
Das Gesetz verbietet

  • jegliche Manipulation an einem Embryo, die nicht seinem Erhalt dient und
  • eine künstliche Befruchtung, die nicht unmittelbar die Herbeiführung einer Schwangerschaft zum Ziel hat.


Das Embryonenschutzargument

Entscheidend ist der moralische Status bzw. die Schutzwürdigkeit des Embryos. Hier gibt es drei Ansätze:

  1. Absolute Schutzwürdigkeit (Personenmodel): Das Personenmodel legt zugrunde, dass dem Embryo ab dem Moment der Befruchtung derselbe Status wie dem geborenen Kind zukommt, man ihn also als Person auffasst und er damit ebenso schutzwürdig ist. Damit käme dem Embryo in diesem Stadium Menschenwürde zu.

  2. Abgestufte Schutzwürdigkeit (Stufen- oder Progredienzmodel): Das Stufenmodel unterscheidet zwischen Person und Nicht-Person. Die Grenze könnte z.B. mit dem Zeitpunkt der Nidation (Einnistung des Embryos) fixiert werden, andere Fixpunkte sind denkbar. Ab einer gewissen Grenze ist der Embryo damit schutzwürdig, darunter nicht oder eher eingeschränkt. Das Progredienzmodel fixiert nicht so deutlich eine Grenze, sondern legt zugrunde, dass der Embryo von Anfang an eine gewisse Schutzwürdigkeit hat, die mit fortschreitender Entwicklung zunimmt.

  3. Inexistente Schutzwürdigkeit (Objektmodel): Das Model sieht den Embryo als Objekt, als Nicht-Person; in der öffentlichen Diskussion ist dies häufig durch die Bezeichnung "reiner Zellhaufen" zum Ausdruck gekommen.

Instinktiv wird von vielen Menschen das Progredienzmodel akzeptiert. Dies impliziert, dass ein Schwangerschaftsabbruch in einem späteren Stadium der fetalen Entwicklung moralisch eher zu verurteilen ist, als die Vernichtung eines Embryos. Seit den 70-er Jahren ist in Deutschland der selektive Schwangerschaftsabbruch bei entsprechender Diagnosestellung möglich. Insbesondere vor diesem Hintergrund erscheint das Nichtimplantieren eines Embryos als weniger verwerflich als eine Schwangerschaftsabbruch in der 12. Woche.


Das Argument des "Wertungswiderspruchs"

Die Tatsache, dass der Embryo in vitro einen stärkeren Schutz durch das Embryonenschutzgesetz genießt, als der Embryo in utero wird von vielen Menschen als Wertungswiderspruch empfunden. Diese unterschiedliche Wertung kann wie folgt erklärt werden: Der Embryo im Labor könnte insofern als schutzwürdiger angesehen werden als der Fetus im Mutterleib in der 12. Schwangerschaftswoche, als er gerade in diesem Vergleich besonders schutzlos ist, da ihm der emotionale Schutz der Schwangerschaft fehlt. Des Weiteren wird der Schwangerschaftsabbruch nur durch eine Notsituation der Mutter gerechtfertigt. Damit wird die Schutzwürdigkeit von Embryonen und Feten gegen die Rechte der Mutter aufgewogen. Bei der PID fehlt diese Konfliktsituation, es werden keine Personenrechte gegenübergestellt.


Das Argument der Zeugung auf Probe

Das eigentliche Problem, was durch die PID aufgeworfen wird, ist nach Maio nicht so sehr in einer veränderten Schutzwürdigkeit des Embryos zu sehen, sondern vielmehr in der Möglichkeit aus einer Vielzahl von Embryonen einen einzelnen auszusuchen. Während der selektive Schwangerschaftsabbruch eine klare ja / nein - Entscheidung für oder wider das Leben ist, erfolgt durch die Möglichkeiten der PID in vitro die Entscheidung gegen den einen und für den anderen Embryo. Es erfolgt eine Auswahl; der Embryo wird nicht um seiner selbst Willen gezeugt oder gar am Leben erhalten sondern aufgrund der Tatsache, dass er Träger eines bestimmten Gens ist oder nicht. Damit wird der Embryo lt. Maio instrumentalisiert; "weil seine Annahme nicht von seiner Existenz abhängig gemacht wird sondern von der genetischen Qualitätsprüfung". Impliziert man eine Konfliktsituation der Eltern, so steht die PID gegen Verzicht auf ein Kind oder Adoption. Die Frage ist tatsächlich, ob in diesem Sinne die Unzumutbarkeit für die Eltern Rechtfertigung genug für die o. b. Instrumentalisierung des Embryos ist.


Ist die PID moralisch unzulässiger als der selektive Schwangerschaftsabbruch?

Diese Frage wirft gleichzeitig die Frage nach der Vergleichbarkeit der beiden Situationen auf. Bei der PID ist die Zeugung auf Probe vorprogrammiert, da von vorne herein mehrere Embryonen erzeugt werden. Dagegen ist der selektive Schwangerschaftsabbruch eine ja / nein - Entscheidung, die erst nach Eintreten der Schwangerschaft zur Debatte steht. Vom Aspekt der Instrumentalisierung wiegt nach Maio die PID schwerer als die Pränataldiagnostik.

Eine Rechtfertigung der beschriebenen Instrumentalisierung könnte z. B. im Interesse des Kindes erfolgen. Der theoretische Ansatz ist also: Hat das Kind ein Interesse an seiner Nichtexistenz? Gibt es eine Erkrankung, die so schwerwiegend ist? Derartige Überlegungen sind äußerst schwierig, da unvorstellbar. Insofern bleibt festzuhalten, dass bei der PID die Entscheidung im Interesse Dritter (der Eltern) erfolgt.

Unter Einbeziehung der anfangs erwähnten Modelle der Schutzwürdigkeit von Embryonen läßt sich zusammenfassen, dass bei Anwendung des Personenschutzmodels die PID unzulässiger ist als die Pränataldiagnostik, da in beiden Fällen die gleiche Schutzwürdigkeit zugrunde gelegt wird, bei der PID aber die Instrumentalisierung dazu kommt. Vor dem Hintergrund des Progredienzmodels ist der Schwangerschaftsabbruch im fortgeschritteneren Entwicklungsstadium problematischer.


Das Argument der Kränkung behinderter Menschen

Die Bewertung eines Embryos bzw. dessen Ablehnung impliziert eine Bewertung von Menschen, die denselben Gendefekt tragen. Obwohl dieses Argument vielfach gerade in der Diskussion um die PID in Deutschland bemüht wurde, muss man sagen, dass sich hier PID und Pränataldiagnostik nicht unterscheiden.


Das Argument der Schiefen Ebene

Das Argument der schiefen Ebene besagt, dass man eine Handlung A vollzieht, die zwar als moralisch unbedenklich gilt, die aber unweigerlich eine nicht beherrschbare Handlungskaskade in Gang setzt, an deren Ende die Handlung Z steht, die als in jedem Fall unmoralisch und inakzeptabel ist. In der Diskussion um die PID wurde nach deren Zulassung zur Vermeidung bestimmter schwerer Krankheiten (A) am Ende die Auswahl aufgrund rein kosmetischer Merkmale wie Haarfarbe oder gar Geschlecht (Z) befürchtet. Fraglich ist und bleibt, ob die PID diese Kaskade in Gang setzen kann. Das problematische bei diesem Argument ist, dass es Kausalzusammenhänge voraussetzt, die letztendlich mindestens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beweisbar sind, sondern rein auf Annahmen und (persönlichen) Befürchtungen beruhen. Der zweite Knackpunkt des Arguments ist die Unbeherrschbarkeit der Situation Z. Dieses völlige Entgleisen der Situation ist weder voraussehbar noch unbeherrschbar. Zum einen ist eine Gesellschaft vor dem Betreten einer Schiefen Ebene nie gefeit und zum anderen verfügt der Rechtsstaat und die Demokratie über Möglichkeiten, ein solches Abgleiten zu verhindern oder umzulenken. Nicht zuletzt ist der Arzt, der eine in-vitro Befruchtung vornimmt nicht nur seinem eigenen Gewissen, ethischen Grundsätzen, Richtlinien und Gesetzen und nicht zuletzt der öffentlichen Meinung verpflichtet2.


Das Argument der Ensolidarisierung

Folgendes Szenario wäre vorstellbar. Mit Einführung der PID könnte die Gesellschaft es als verantwortungslos ansehen, wenn prädisponierte Paare das Angebot der PID nicht wahrnehmen. Die Geburt eines Kindes mit diagnostizierbarer Krankheit könnte als vermeidbar angesehen werden. Das Aufkündigen der Solidarität (finanziell oder emotional) wäre die Folge. Auch bzgl. derartiger möglicher gesellschaftlicher Folgen unterscheiden sich PID und Pränataldiagnostik nicht grundsätzlich. Im Gegenteil erscheint es wichtiger, dass soziale Rahmenbedingungen geschaffen und erhalten werden, die ein Leben mit Behinderungen oder Krankheiten möglich und tragbar machen.


Folgerungen

Maio sieht die beschriebene Instrumentalisierung des menschlichen Lebens aufgrund der Zeugung auf Probe als das schwerwiegendste Problem der PID an. Gleichzeitig stufen viele Menschen instinktiv Embryonen nach dem Progredienzmodell mit zunehmender Entwicklung als immer schutzwürdiger ein. Es stehen also Töten eines Embryos gegen seine bedingungslose Annahme und Schutzwürdigkeit im Präimplantationsstadium gegen seine Schutzwürdigkeit im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium.

Ein Verbot der PID wird schwierig aufrecht zu halten sein, so Maio, solange die Pränataldiagnostik liberal gehandhabt wird. Andererseits ist der Umkehrschluss als Rechtfertigung der PID auch nicht ohne Weiteres möglich. Letztendlich erscheint eine Zulassung der PID unter strenger Diagnosestellung als eine plausible Lösung.

1 G. Maio: Die Präimplantationsdiagnostik als Streitpunkt. Welche ethischen Argumente sind tauglich und welche nicht?: Deutsche Medizinische Wochenschrift 126 (2001) 889-895

2 M. Ludwig, K. Diedrich: In-vitro fertilisation: a future with no limits? Lancet 356, December 2000, 52


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